30 Jahre Senwerk Garantieversprechen

Wir vertrauen auf die Qualität unseres Edelstahls: Senwerk gewährt Verbrauchern ein 30-jähriges Garantieversprechen auf die Qualität und Korrosionsbeständigkeit unserer unbeschichteten Edelstahlprodukte – zusätzlich zur Maßgarantie „Gefertigt wie bestellt".

Senwerk steht für hochwertige Edelstahlprodukte, sorgfältige Verarbeitung und langlebige Materialqualität. Aus Überzeugung von der Qualität und Korrosionsbeständigkeit unseres Edelstahls gewähren wir Verbrauchern unser 30 Jahre Senwerk Garantieversprechen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.

30 Jahre Edelstahl-Qualitätsgarantie

Das Garantieversprechen gilt ausschließlich für unbeschichtete Senwerk Produkte aus Edelstahl und bezieht sich auf die Qualität und Korrosionsbeständigkeit des verwendeten Edelstahls sowie auf von Senwerk zu vertretende Material- und Herstellungsfehler.

Die Garantiezeit beträgt 30 Jahre ab Kaufdatum (Rechnungsdatum). Die Garantie gilt für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass das Produkt

  • bestimmungsgemäß verwendet wird,
  • fachgerecht montiert wurde,
  • in einer für die gewählte Edelstahlqualität geeigneten Umgebung eingesetzt wird und
  • sachgerecht und regelmäßig gereinigt und gepflegt wird.

Im berechtigten Garantiefall erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von Senwerk durch Nachbesserung oder Ersatz des betroffenen Produkts bzw. Bauteils. Die hierfür anfallenden Versandkosten trägt Senwerk. Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Aus- und Einbaukosten oder Schadensersatz – bestehen aus dieser Garantie nicht; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt (siehe unten).

Nicht von der Garantie umfasst

Nicht umfasst sind Schäden, Korrosionserscheinungen oder sonstige Veränderungen, die nicht auf die garantierte Materialqualität oder einen von Senwerk zu vertretenden Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.

Dies gilt insbesondere für Schäden durch ungeeignete oder aggressive Umgebungsbedingungen, Chlorid-, Salz- oder Chemikalienbelastung, eine für den Einsatzort ungeeignete Edelstahlqualität, mangelnde oder unsachgemäße Pflege, ungeeignete Reinigungsmittel, Fremd- oder Flugrost, eisenhaltige Fremdpartikel, mechanische Beschädigungen, unsachgemäße Montage oder Bearbeitung, normalen gebrauchsbedingten Verschleiß sowie für rein optische Veränderungen der Oberfläche, die den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen.

Pulverbeschichtete, lackierte oder anderweitig beschichtete Produkte sind von diesem 30 Jahre Garantieversprechen nicht umfasst.

Senwerk Maßgarantie – Gefertigt wie bestellt

Weicht die von Senwerk gefertigte oder gelieferte Länge Ihres Produkts (Handlauf- bzw. Geländerlänge) um mehr als 3 mm von der in der Bestellung angegebenen Länge ab, erhalten Sie kostenfreien Ersatz in der korrekt bestellten Länge. Die Kosten der Ersatzanfertigung und des erneuten Versands übernimmt Senwerk.

Die Maßgarantie gilt ausschließlich für von Senwerk zu vertretende Maßabweichungen. Eine vom Kunden falsch angegebene oder falsch ermittelte Länge ist nicht umfasst. Bitte melden Sie Maßabweichungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung.

Hinweis: Die bestellte Länge bezeichnet die Länge des Handlaufrohres ohne Endkappen bzw. die konfigurierte Geländerlänge.

Geltungsbereich

Das 30 Jahre Senwerk Garantieversprechen und die Senwerk Maßgarantie gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bzw. – bei Lieferungen nach Österreich – für Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Unternehmer und gewerbliche Kunden sind von diesen freiwilligen Garantien ausgeschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland und Österreich.

Garantiefall melden

Zur Geltendmachung eines Garantiefalls benötigen wir Ihre Bestell- oder Rechnungsnummer sowie eine Beschreibung des beanstandeten Zustands. Soweit für die Prüfung erforderlich, können wir Fotos sowie Angaben zu Montage, Einsatzort, Umgebungsbedingungen und Pflege anfordern.

Garantiegeber:
HiraPro GmbH
Edisonstraße 2–4
85716 Unterschleißheim
Deutschland
E-Mail: info@senwerk.de

Ihre gesetzlichen Rechte

Das Senwerk Garantieversprechen ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer bleiben uneingeschränkt bestehen; ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich. Sie werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.